Die Abteilung Öffentliches Recht befasst sich mit Angelegenheiten des Verwaltungsrechts, insbesondere öffentliches Auftragswesen, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Umwelt und Stadtplanung.
Die Anwälte der Abteilung haben Erfahrung mit vielfältigen öffentlichen Bauprojekten insbesondere in Portugal, darunter Straßenbau, Häfen, Flughäfen, Schienenwesen, Krankenhäuser und Energiewesen.
Die Abteilung verfügt zudem über relevante Erfahrungen im Bereich öffentlicher Ausschreibungen und Lizenzvergaben örtlicher Behörden, darunter die Vorbereitung von Dokumenten (Eröffnung öffentlicher Ausschreibungsverfahren, Regulierungen und Spezifizierungen), sowie die Schaffung rechtlicher Strukturen (Konsortia und Joint Ventures) zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und zum Projektabschluss.
Unsere Anwälte verfügen darüber hinaus über weitreichende Erfahrung mit Reklamationen im Verwaltungsbereich zu inneren Angelegenheiten von Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen. Das Team beschäftigt sich außerdem häufig mit Verwaltungsstreitverfahren zu verschiedenen Themen, darunter laufende Aktivitäten von Kommunalbehörden.
Außerdem sind unsere Aktivitäten im Umweltbereich zu nennen, darunter allgemeine Umweltberatung sowie die Begleitung und Vorbereitung von Streitverfahren im Umweltbereich (Bürgerinitiativen, Sanktionsverfahren, administrative, zivile und strafrechtliche Verantwortung).
Die Abteilung hat besondere Kompetenzen im Bereich Stadt- und Raumplanung, und dies sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich sowie in verschiedensten Wirtschaftsbereichen und Sektoren, insbesondere städtebauliche Genehmigungsverfahren (u.a. Parzellierung, Urbanisierung, Städtebau) sowie planerische Verwaltungstätigkeit und Stadtsanierung (insbesondere Ausweisung von Verfahren und Erstellung normativer Planinhalte), aber auch Beratung bei der steuerlichen Projektplanung, bei städtebaulichen Streitverfahren und zu verschiedenen Methoden zur Landverwaltung.
Schließlich verfügt die Abteilung für öffentliches Recht über erfahrene Anwälte im Bereich der Legalisierung von Ausländern im Hinblick auf die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis oder der portugiesischen Staatsangehörigkeit und hat sogar Schulungen auf diesem Niveau angeboten (dasselbe geschah im Hinblick auf das öffentliche Beschaffungswesen).
Es sei darauf hingewiesen, dass die betreffende Abteilung nachweislich Erfahrung mit Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie dem portugiesischen Verfassungsgericht hat.